

Blauplan
Nach der Vergabe beginnt die eigentliche Bauausführung – und damit auch der Rechnungsprozess. Gerade im Bauwesen unterscheiden sich Rechnungen deutlich von klassischen Handelsrechnungen. Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder Schlussrechnungen gehören zum Alltag und müssen sorgfältig geprüft werden.
Wer die verschiedenen Rechnungsarten kennt und den Überblick über bereits abgerechnete Leistungen behält, vermeidet Doppelabrechnungen, ungeplante Nachträge und unnötige Kosten.
Warum das Rechnungswesen im Bau besonders ist
Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen wird eine Bauleistung selten mit einer einzigen Rechnung abgerechnet. Je nach Baufortschritt entstehen über Monate hinweg mehrere Teil- und Zwischenrechnungen.
Dadurch muss für Auftraggeber & Architekten jederzeit nachvollziehbar sein:Welche Rechnungsarten gibt es im Bauwesen?
Je nach Projektphase und Vereinbarung kommen 5 wesentliche Rechnungsarten zum Einsatz:
1. Abschlagsrechnung (Abschlagszahlung)
Die Abschlagsrechnung ist die häufigste Rechnungsart im Bauwesen. Sie wird während der Bauausführung gestellt und umfasst erbrachte Teilleistungen oder gelieferte Baustoffe.
2. Teilrechnung
Eine Teilrechnung wird für einen eigenständigen, in sich geschlossenen Leistungsabschnitt erstellt (z. B. Rohbau komplett abgeschlossen, Dach eingedeckt oder Elektroinstallation fertiggestellt). Sie unterscheidet sich von der Abschlagsrechnung dadurch, dass ein abgegrenzter Bereich vollständig erbracht wurde.
3. Schlussrechnung
Nach Fertigstellung und Abnahme aller vertraglich vereinbarten Leistungen erstellt das Unternehmen die Schlussrechnung. Sie stellt die finale Gesamtabrechnung dar und enthält:
- Sämtliche Gesamtleistungen
- Abzug aller bereits geleisteten Abschläge
- Berücksichtigung genehmigter Nachträge
- Ausweis des noch offenen Restbetrags
4. Nachtragsrechnung
Während eines Bauprojekts ändern sich häufig Ausführungsdetails (z. B. zusätzliche Arbeiten, Mengenänderungen oder Sonderwünsche des Bauherrn). Diese werden zunächst über Nachtragsangebote vereinbart und anschließend als Nachtragsrechnung gesondert oder integriert abgerechnet.
5. Korrekturrechnung
Wurde eine Rechnung fehlerhaft erstellt (z. B. falsche Mengen, Rechenfehler oder fehlende Pflichtangaben), erfolgt eine Stornierung oder Korrekturrechnung mit anschließender ordnungsgemäßer Neuberechnung.
Wie wird im Bauwesen abgerechnet?
Grundlage jeder Rechnung ist in der Regel das Leistungsverzeichnis (LV). Für jede Position werden die tatsächlich ausgeführten Mengen mit dem vereinbarten Einheitspreis (EP) multipliziert:
| Position | Menge | Einheitspreis (EP) | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|
| Beton C25/30 gießen | 42 m³ | 145,00 € | 6.090,00 € |
| Systemschalung Wand | 185 m² | 38,00 € | 7.030,00 € |
| Bewehrung B500B liefern/verlegen | 2.100 kg | 2,10 € | 4.410,00 € |
| Zwischensumme Netto: | 17.530,00 € | ||
Die abzurechnende Gesamtsumme ergibt sich stets aus den nachgewiesenen, tatsächlich ausgeführten Mengen (Aufmaß).
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten & worauf sollten Auftraggeber achten?
Pflichtangaben einer Baurechnung
- Rechnungsnummer & Rechnungsdatum
- Exakte Bezeichnung von Auftraggeber & Auftragnehmer
- Leistungszeitraum / Ausführungsdatum
- Detaillierte Leistungsbeschreibung nach LV
- Mengen und vereinbarte Einheitspreise
- Ausweis von Netto-, Steuer- und Bruttobeträgen
- Zahlungsziel & Bankverbindung
5-Punkte-Prüfung für Auftraggeber
- 1Stimmen die Mengen? Wurden die abgerechneten Mengen per Aufmaß tatsächlich erbracht?
- 2Stimmen die Einheitspreise? Entsprechen alle EPs exakt dem beauftragten Angebot?
- 3Doppelabrechnungen? Wurden Positionen bereits in früheren Abschlägen berechnet?
- 4Nachträge vereinbart? Wurden Zusatzleistungen schriftlich beauftragt?
- 5Abschläge abgezogen? Sind alle Vorzahlungen in der Schlussrechnung korrekt gegengerechnet?
Typische Fehler bei Bauabrechnungen
Ohne strukturierte Rechnungsprüfung entstehen schnell unnötige Mehrkosten:

Digitale Rechnungsverarbeitung mit Blauplan
In vielen Bauprojekten treffen Rechnungen noch immer ausschließlich als PDF per E-Mail ein. Die darin enthaltenen Positionen und Mengen müssen anschließend häufig manuell in das Abrechnungsprogramm übertragen werden – ein zeitaufwendiger Prozess mit hohem Fehlerrisiko.
Mit Blauplan entfällt dieser Zwischenschritt vollständig. PDF-Rechnungen werden einfach hochgeladen, automatisch ausgelesen und direkt dem Leistungsverzeichnis zugeordnet:
Automatische PDF-Erkennung
Blauplan liest Rechnungsdaten aus PDF-Dateien automatisch aus und ordnet die enthaltenen Positionen direkt dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis zu.
Automatische Mengenfortschreibung
Bereits abgerechnete Mengen werden fortlaufend fortgeschrieben. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Budget verbraucht ist und was noch offen steht.
Automatische Rechnungsfreigabe
Nach erfolgreicher Prüfung erstellt Blauplan direkt ein fertiges Freigabedokument für die Zahlungsanweisung durch den Bauherrn.
Multi-Format Unterstützung
Egal ob PDF, GAEB-Datei oder manuelle Erfassung – alle Rechnungen fließen in denselben zentralen Projektstand ein.
Checkliste für die Rechnungsprüfung
Nutzen Sie diese Checkliste für jede eingehende Baurechnung:
Fazit
Rechnungen im Bauwesen sind deutlich komplexer als klassische Warenrechnungen. Abschlags-, Teil-, Nachtrags- und Schlussrechnungen bauen häufig aufeinander auf und müssen sorgfältig geprüft werden. Eine strukturierte Dokumentation hilft dabei, den Überblick über bereits abgerechnete Leistungen und offene Forderungen zu behalten.
Mit Blauplan werden PDF-Rechnungen nicht nur digital archiviert, sondern automatisch in die Bauabrechnung übernommen. Die Software erkennt die Rechnungspositionen, ordnet sie dem Leistungsverzeichnis zu, schreibt die Mengen fort und erstellt automatisch eine Rechnungsfreigabe. Dadurch entfällt das manuelle Übertragen der Rechnungsdaten und der gesamte Abrechnungsprozess wird deutlich schneller, transparenter und sicherer.
