Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(Blauplan Software)
Zuletzt aktualisiert: 28. April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Dienste der Leon Schmidt & Linus Feicke GbR, nachfolgend „Blauplan“, „Anbieter“ oder „wir“, durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, nachfolgend „Kunde“.
Die Dienste von Blauplan richten sich ausschließlich an Geschäftskunden. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Blauplan und dem Kunden über die Nutzung der von Blauplan bereitgestellten Software-as-a-Service-Plattform, Webanwendungen, Module, Schnittstellen, KI-Funktionen, Speicherleistungen und sonstigen digitalen Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Blauplan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Blauplan und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen Blauplan und dem Kunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Blauplan stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform zur digitalen Unterstützung von Bau-, Sanierungs-, Planungs-, Ausschreibungs-, Vergabe-, Kostensteuerungs- und Dokumentationsprozessen bereit.
Die Plattform kann insbesondere Funktionen zur Erstellung und Verwaltung von Leistungsverzeichnissen, Ausschreibungen, Angeboten, Preisspiegeln, Vergabeunterlagen, Kostenständen, Rechnungen, Protokollen, Fotos, Mängeln, Checklisten, Bauantragsunterlagen, Bebauungsplaninformationen und sonstigen projektbezogenen Daten enthalten.
Die Software kann außerdem automatisierte und KI-gestützte Funktionen enthalten, die den Kunden bei der Erstellung, Analyse, Strukturierung, Klassifizierung, Zusammenfassung oder Auswertung von Daten und Dokumenten unterstützen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Plan, dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Preisliste oder einer gesonderten Vereinbarung.
Blauplan schuldet nicht die Herstellung eines bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, technischen, baulichen oder projektbezogenen Erfolgs.
Blauplan erbringt durch die Bereitstellung der Software insbesondere keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Architekturleistung, Ingenieurleistung, Fachplanung, Bauüberwachung, Projektsteuerungsleistung oder sonstige berufsspezivische Beratungsleistung.
Die fachliche, rechtliche, technische, wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für Projekte, Ausschreibungen, Vergaben, Beauftragungen, Bauanträge, Rechnungsprüfungen, Kostenentscheidungen, Dokumentationen und sonstigen Projektergebnisse verbleibt ausschließlich beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
Die Darstellung der Dienste auf der Website, in Präsentationen, Angeboten, Produktunterlagen oder sonstigen Materialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er einen Registrierungs-, Bestell- oder Buchungsvorgang abschließt, ein Angebot von Blauplan annimmt oder einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Blauplan das Angebot des Kunden annimmt, insbesondere durch Bestätigung per E-Mail, Freischaltung des Zugangs, Bereitstellung der Software oder ausdrückliche Annahmeerklärung.
Blauplan ist berechtigt, Registrierungen oder Vertragsschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Vertragsschluss vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
§ 4 Nutzerkonto und Zugangsdaten
Der Kunde erhält Zugang zur Software über ein oder mehrere Nutzerkonten.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Zugangssicherung zu treffen.
Der Kunde hat Blauplan unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugt genutzt wurden oder Dritten bekannt geworden sind.
Handlungen, die über Nutzerkonten des Kunden vorgenommen werden, gelten als Handlungen des Kunden, soweit der Kunde den Missbrauch zu vertreten hat.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Software erhalten.
Blauplan ist berechtigt, Nutzerkonten oder Zugangsdaten vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, eine Sicherheitsgefährdung oder eine vertragswidrige Nutzung bestehen.
§ 5 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung
Blauplan stellt die Software am Routerausgang des von Blauplan oder einem Unterauftragnehmer genutzten Rechenzentrums zur Nutzung bereit.
Die Anbindung des Kunden an das Internet sowie die Funktionsfähigkeit der kundenseitigen Hardware, Software, Browser, Netzwerke, Endgeräte und sonstigen IT-Systeme liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
Blauplan gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt.
Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen nicht erreichbar ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Blauplan liegen. Dazu gehören insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Internetknoten, Störungen bei Netzbetreibern, Stromausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs von Blauplan, Angriffe auf Systeme Dritter, behördliche Maßnahmen oder sonstige von Blauplan nicht zu vertretende Ereignisse.
Ebenfalls ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und technische Anpassungen.
Blauplan ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, wenn dies zur Sicherheit, Integrität oder Stabilität der Systeme erforderlich ist.
Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, Lösungszeiten, Supportzeiten oder Service-Level besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Nutzungsrechte an der Software
Blauplan räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des gebuchten Plans für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten anderweitig zugänglich zu machen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich erlaubt ist.
Der Kunde darf die Software nicht kopieren, verändern, dekompilieren, zurückentwickeln, Sicherheitsmechanismen umgehen oder Quellcode ableiten, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
Der Kunde darf die Software nicht verwenden, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln.
Alle Rechte an der Software, der Benutzeroberfläche, Datenbankstruktur, Dokumentation, Marken, Designs, Konzepten, Workflows, KI-Logik, Systemarchitektur und sonstigen Bestandteilen verbleiben bei Blauplan oder den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 7 Kundendaten und Inhalte
Alle vom Kunden in die Software eingebrachten Daten, Dokumente, Texte, Pläne, Fotos, Protokolle, Rechnungen, Leistungsverzeichnisse, Angebote, Projektinformationen, Dateien und sonstigen Inhalte bleiben Eigentum des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde räumt Blauplan für die Dauer des Vertrags das Recht ein, Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten, technisch zu vervielfältigen, zu strukturieren, zu analysieren und zu bearbeiten, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherung, Wartung, Verbesserung, Fehlerbehebung, Abrechnung und vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist.
Blauplan erhält keine weitergehenden Nutzungsrechte an kundenspezifischen Inhalten, insbesondere keine Rechte zur Veröffentlichung, Vermarktung oder Weitergabe kundenspezifischer Projektinhalte, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Blauplan ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungs-, Leistungs-, System- und Statistikdaten zur Analyse, Sicherheit, Verbesserung und Weiterentwicklung der Software zu verwenden, sofern daraus kein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Nutzer, Projekte oder personenbezogene Daten möglich ist.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der von ihm eingegebenen, importierten, hochgeladenen oder übermittelten Inhalte.
Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung der von ihm eingebrachten Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
§ 8 KI-gestützte und automatisierte Funktionen
Die Software kann Funktionen enthalten, die den Kunden mithilfe künstlicher Intelligenz, maschineller Lernverfahren, automatisierter Analyseverfahren oder vergleichbarer Technologien bei der Erstellung, Analyse, Strukturierung, Klassifizierung, Zusammenfassung oder Auswertung von Daten und Dokumenten unterstützen.
KI-gestützte Funktionen können insbesondere eingesetzt werden bei Leistungsverzeichnissen, Positionsvorschlägen, Vortexten, Angebotsanalysen, Rechnungsprüfungen, Nachträgen, Kostenständen, Protokollen, Bildzuordnungen, Checklisten, Chatfunktionen, Bauantragsunterlagen, Bebauungsplänen und sonstigen projektbezogenen Dokumenten.
Die Nutzung von KI-Funktionen ist optional, soweit nicht im jeweiligen Plan, Modul oder Workflow ausdrücklich anders beschrieben. Die wesentlichen Workflows der Plattform können grundsätzlich auch ohne KI-Unterstützung genutzt werden.
KI-gestützte Ergebnisse dienen ausschließlich der Arbeitserleichterung, Vorbereitung und Entscheidungsunterstützung.
Automatisch oder KI-gestützt erzeugte Inhalte, Vorschläge, Klassifizierungen, Zusammenfassungen, Berechnungen, Prüfhinweise, Leistungsverzeichnisse, Vortexte, Preisspiegel, Kostenstände, Protokolle, Mängellisten, Rechnungsprüfungen, Bauantragsprüfungen, Bebauungsplananalysen oder sonstige Ergebnisse können unzutreffend, unvollständig, missverständlich, veraltet oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-gestützten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich und durch fachkundige Personen auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Eignung für den konkreten Verwendungszweck zu prüfen.
Eine ungeprüfte Übernahme KI-generierter oder automatisiert erzeugter Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Die Einbindung projektbezogener Daten kann die Qualität der Ergebnisse verbessern, schließt fehlerhafte Ergebnisse jedoch nicht aus.
Blauplan übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-gestützte Ergebnisse frei von Fehlern, Halluzinationen, Auslassungen, Fehlinterpretationen oder unzutreffenden Schlussfolgerungen sind.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen des Vertrags, der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.
Der Kunde darf keine Inhalte einstellen, speichern, verarbeiten oder übermitteln, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, behördliche Vorgaben oder diese AGB verstoßen.
Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur Verbreitung von Schadsoftware, Spam, rechtswidrigen Inhalten, unberechtigten personenbezogenen Daten, Angriffswerkzeugen oder sonstigen gefährdenden Inhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer angemessen zu schulen und sicherzustellen, dass diese die Software vertragsgemäß nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, Eingaben, Importe, Exporte, Berechnungen, Vorschläge, KI-Ergebnisse, Schnittstellenergebnisse, Preisspiegel, Rechnungsprüfungen, Bauantragsprüfungen, Bebauungsplananalysen und sonstige Ergebnisse vor geschäftlicher, technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Verwendung auf Plausibilität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung zu prüfen.
Der Kunde hat erkennbare Störungen, Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen oder Datenfehler unverzüglich an Blauplan zu melden.
Der Kunde ist verpflichtet, gesetzliche, berufsrechtliche, datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, bauordnungsrechtliche, vergaberechtliche, arbeitsrechtliche und sonstige für seine Nutzung relevanten Vorgaben eigenständig einzuhalten.
§ 10 AVA, Leistungsverzeichnisse, Ausschreibung und Vergabe
Funktionen zur Erstellung, Bearbeitung und Auswertung von Leistungsverzeichnissen, Ausschreibungen, Angeboten, Preisspiegeln und Vergabeunterlagen dienen ausschließlich der digitalen Unterstützung des Kunden.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die fachliche, rechtliche, technische und wirtschaftliche Prüfung sämtlicher Leistungsverzeichnisse, Positionen, Vortexte, Mengenansätze, Ausschreibungen, Angebotsauswertungen, Preisspiegel, Vergabeentscheidungen, Beauftragungen und Vertragsunterlagen.
Blauplan übernimmt keine Gewähr dafür, dass über die Software erstellte oder bearbeitete Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungen, Preisspiegel, Vergabevorschläge oder Vertragsunterlagen vollständig, fehlerfrei, rechtlich zulässig, fachlich geeignet oder für ein bestimmtes Projekt geeignet sind.
Soweit Blauplan Mustertexte, Positionsdaten, Vorlagen, Planungswissen, Vergleichswerte oder sonstige Inhalte bereitstellt, dienen diese lediglich als Arbeitshilfe. Der Kunde ist verpflichtet, diese Inhalte vor Verwendung auf Eignung, Aktualität, Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit für das konkrete Projekt zu prüfen.
Blauplan übernimmt keine Verantwortung für Angebote, Erklärungen, Preise, Fristen, Inhalte oder sonstige Angaben von Handwerkern, Auftragnehmern, Lieferanten oder sonstigen Dritten.
§ 11 Import, Export und Dateiformate
Die Software kann Import- und Exportfunktionen für verschiedene Dateiformate bereitstellen, insbesondere GAEB-, PDF-, Bild-, Tabellen-, Plan- oder vergleichbare Formate.
Beim Import und Export von Dateien können Formatierungen, Inhalte, Zuordnungen, Strukturen, Mengen, Preise, Metadaten oder sonstige Informationen technisch bedingt abweichen.
Der Kunde ist verpflichtet, importierte, exportierte oder konvertierte Dateien vor ihrer Weiterverwendung auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Formatierung, Zuordnung und Eignung zu prüfen.
Blauplan übernimmt keine Gewähr für die vollständige oder fehlerfreie Verarbeitung jedes Dateiformats, jeder Dateiversion oder jeder kundenseitigen Datei.
§ 12 Rechnungen, Nachträge und Kostensteuerung
Funktionen zur Rechnungsprüfung, Nachtragserkennung, Kostenverfolgung, Kostenfortschreibung, Kostenschätzung oder Zahlungsfreigabe dienen ausschließlich der vorbereitenden Unterstützung des Kunden.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die kaufmännische, technische, steuerliche, vertragliche und rechtliche Prüfung von Rechnungen, Teilrechnungen, Schlussrechnungen, Nachträgen, Kostenständen und Zahlungsfreigaben.
Blauplan übernimmt keine Gewähr dafür, dass Rechnungen, Nachträge, Kostenstände, Abzüge, Aufmaße, Prüfbeträge oder Zahlungvorschläge vollständig, richtig, prüffähig, steuerlich korrekt oder rechtlich zulässig sind.
Zahlungsentscheidungen und Freigaben erfolgen ausschließlich durch den Kunden oder die von ihm berechtigten Personen.
§ 13 Bauantrag, Bebauungsplan und öffentlich-rechtliche Anforderungen
Funktionen zur Analyse, Strukturierung oder Prüfung von Bauantragsunterlagen, Bebauungsplänen oder öffentlich-rechtlichen Anforderungen dienen ausschließlich der vorbereitenden Unterstützung des Kunden.
Blauplan übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit von Bauantragsunterlagen, die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens, die zutreffende Auslegung öffentlich-rechtlicher Vorgaben oder die Aktualität zugrunde gelegter Informationen.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Prüfung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, Abstimmungen mit Behörden, Einhaltung von Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Die Software ersetzt keine Prüfung durch Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Rechtsberater, Behörden oder sonstige zuständige Stellen.
§ 14 Baustellendokumentation, Fotos, Protokolle und Mängel
Funktionen für Bautagebuch, Baubesprechungsprotokolle, Fotodokumentation, Mängelmanagement, Checklisten, Standorterkennung, Bildersortierung, Grundrissmarkierungen und ähnliche Dokumentationsfunktionen dienen der strukturierten Erfassung und Verwaltung projektbezogener Informationen.
Automatische oder halbautomatische Zuordnungen von Bildern, Standorten, Mängeln, Protokollpunkten oder Checklisten können fehlerhaft oder unvollständig sein.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zuordnungen, Protokolle, Mängellisten, Nachweise und Dokumentationen vor Verwendung zu prüfen.
Soweit der Kunde Audioaufnahmen, Transkriptionen oder Besprechungsdokumentationen erstellt, ist er allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen, Informationen und rechtlichen Voraussetzungen gegenüber Teilnehmern einzuholen.
Blauplan übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von Aufnahmen, Fotoverwendungen, Standortdatenverarbeitungen oder Dokumentationen durch den Kunden.
§ 15 Schnittstellen, Drittanbieter und externe Dienste
Soweit die Software Schnittstellen zu Drittanbietern, Zahlungsdienstleistern, Cloud-Diensten, KI-Diensten, Karten-, Kommunikations-, Analyse-, Speicher- oder sonstigen externen Diensten bietet, gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
Blauplan haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Datenqualität oder Änderungen von Drittanbieterdiensten, soweit diese nicht von Blauplan kontrolliert werden.
Der Kunde ist selbst verantwortlich dafür, dass er zur Nutzung eingebundener Drittanbieter berechtigt ist und die jeweiligen rechtlichen Anforderungen einhält.
Ändert oder beendet ein Drittanbieter seine Dienste, Schnittstellen oder Bedingungen, ist Blauplan berechtigt, betroffene Funktionen anzupassen, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies erforderlich ist.
§ 16 Speicherplatz, Fair Use und technische Grenzen
Der Umfang von Speicherplatz, Nutzeranzahl, Projekten, Exporten, API-Aufrufen, Automatisierungen, KI-Nutzung oder sonstigen Nutzungskontingenten richtet sich nach dem jeweils gebuchten Plan, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
Soweit keine konkreten Kontingente vereinbart sind, gilt eine angemessene Nutzung im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden.
Blauplan ist berechtigt, die Nutzung vorübergehend einzuschränken, wenn sie die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Software gefährdet oder deutlich über eine übliche Nutzung hinausgeht.
Blauplan wird den Kunden hierüber informieren und, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Anpassung der Nutzung oder zum Wechsel in einen geeigneten Plan geben.
§ 17 Sicherungskopien und Datenexport
Blauplan trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Systeme.
Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, wichtige Daten, Dokumente und Projektergebnisse regelmäßig zu exportieren und eigenständig zu sichern, soweit ihm ein Export technisch zur Verfügung steht.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, solche Daten eigenständig zu sichern, die für laufende Projekte, Nachweise, Abrechnungen, Fristen, Dokumentationen, Bauabläufe oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Bedeutung sind.
Blauplan haftet für Datenverlust nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und nur insoweit, als der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
§ 18 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Plan, Angebot oder der jeweils vereinbarten Preisliste.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe oder vergleichbare Anbieter, erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, gültige Zahlungsdaten zu hinterlegen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Blauplan berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Software ganz oder teilweise zu sperren, bis die offenen Forderungen ausgeglichen sind.
Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen, sofern der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.
Blauplan ist berechtigt, Mahngebühren, Rücklastschriftkosten und sonstige durch den Zahlungsverzug verursachte Kosten geltend zu machen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
§ 19 Preisänderungen
Blauplan ist berechtigt, Preise für kostenpflichtige Pläne mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen.
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % gegenüber dem bisherigen Preis, hat der Kunde das Recht, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen.
Kündigt der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten der Preisänderung, gilt der geänderte Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, sofern der Kunde auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinterwiesen wurde.
§ 20 Kostenlose Testphasen und kostenlose Pläne
Blauplan kann kostenlose Testphasen oder kostenlose Pläne anbieten.
Umfang, Dauer und Funktionen kostenloser Angebote können von kostenpflichtigen Angeboten abweichen.
Blauplan ist berechtigt, kostenlose Angebote jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dadurch keine bereits bezahlten Leistungen betroffen sind.
Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung kostenloser Leistungen besteht nicht.
Nach Ablauf einer Testphase kann der Zugang automatisch enden, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Plan bucht.
§ 21 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
Soweit Blauplan personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit er personenbezogene Daten in der Software verarbeitet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten besteht und betroffene Personen ordnungsgemäß informiert werden.
Blauplan ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies im Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt ist.
Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 22 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Produktinformationen, Kundendaten, Preisabsprachen, Zugangsdaten, Projektinformationen und nicht öffentlich bekannte Informationen.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 23 Gewährleistung
Blauplan wird erhebliche Mängel der Software nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit beheben.
Die Mängelbehebung kann durch Updates, Patches, Workarounds, Konfigurationsänderungen oder sonstige geeignete Maßnahmen erfolgen.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Nutzung, kundenseitiger IT-Infrastruktur, Drittanbieterdiensten, fehlerhaften Eingaben des Kunden, ungeeigneten Dateien, veralteten Browsern, nicht unterstützten Systemumgebungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Blauplan beruht.
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Die Meldung soll eine Beschreibung des Fehlers, der betroffenen Funktion, der Schritte zur Reproduktion und, soweit möglich, Screenshots oder Fehlermeldungen enthalten.
Die verschuldensunabhängige Haftung von Blauplan auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
§ 24 Haftung
Blauplan haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Blauplan, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Blauplan nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von Blauplan für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
Blauplan haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder rechtswidrige Eingaben des Kunden, durch kundenseitige Fehlbedienung, durch nicht autorisierte Nutzung des Kundenkontos, durch ungeprüfte Übernahme automatisierter oder KI-gestützter Ergebnisse oder durch Drittanbieterdienste verursacht werden, soweit Blauplan diese nicht zu vertreten hat.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 25 Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt Blauplan von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde die Software rechtswidrig nutzt, rechtswidrige Inhalte einstellt, Rechte Dritter verletzt, personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet oder automatisiert erzeugte Inhalte ungeprüft weiterverwendet.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Kunde unterstützt Blauplan bei der Abwehr solcher Ansprüche angemessen.
§ 26 Sperrung des Zugangs
Blauplan ist berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn:
- der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist,
- konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bestehen,
- die Nutzung die Sicherheit oder Stabilität der Systeme gefährdet,
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- eine Sperrung gesetzlich, behördlich oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist,
- der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden.
Blauplan wird den Kunden vor einer Sperrung informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Grund für die Sperrung weggefallen ist.
Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen, wenn der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.
§ 27 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für die vom Kunden gewählte Laufzeit geschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils gewählte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung kann über das Kundenkonto oder in Textform erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für Blauplan liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde die Software rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
- der Kunde Rechte Dritter verletzt,
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Fristsetzung nicht behebt,
- die weitere Vertragsdurchführung für Blauplan unzumutbar ist.
Bereits gezahlte Entgelte werden bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung nicht erstattet.
§ 28 Vertragsende, Datenexport und Löschung
Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen exportieren, sofern der Zugang technisch noch bereitgestellt wird und keine berechtigte Sperrung entgegensteht.
Nach Ablauf dieser Frist ist Blauplan berechtigt, Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Vertragsende alle benötigten Daten zu exportieren und zu sichern.
Blauplan ist nicht verpflichtet, Daten nach Vertragsende länger als 30 Tage vorzuhalten, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Nachweispflichten und Sicherungskopien bleiben unberührt.
§ 29 Änderungen der Software und dieser AGB
Blauplan ist berechtigt, die Software aus sachlichen Gründen zu ändern, insbesondere zur Verbesserung der Sicherheit, Stabilität, Bedienbarkeit, technischen Weiterentwicklung, Anpassung an gesetzliche Vorgaben oder Integration neuer Funktionen.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, sofern Blauplan den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen seines Schweigens hinweist.
Widerspricht der Kunde der Änderung, ist Blauplan berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen, sofern die Fortsetzung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen für Blauplan unzumutbar ist.
Änderungen wesentlicher Vertragspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, soweit eine bloße Änderungsmitteilung rechtlich nicht ausreichend ist.
§ 30 Referenznennung
Blauplan darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Eine weitergehende Darstellung, insbesondere mit Projektbeschreibung, Case Study, öffentlichem Zitat oder werblicher Detaildarstellung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 31 Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Blauplan auf Dritte übertragen.
Blauplan ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
§ 32 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Blauplan.
Erfüllungsort ist der Sitz von Blauplan, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.